Welche Kosten kann ich als Vermieter steuerlich absetzen?

Vermieter können viele Kosten absetzen, etwa Verwaltung, Instandhaltung, bestimmte Finanzierungskosten und die Gebäudeabschreibung. Das senkt den zu versteuernden Überschuss.

Als Vermieter können Sie zahlreiche Ausgaben steuerlich geltend machen. Sie mindern den Überschuss aus der Vermietung und damit die Steuerlast. Entscheidend ist, dass die Kosten mit der Vermietung zusammenhängen und ordentlich belegt sind.

Typische absetzbare Kosten

Verwaltung und Betrieb

Kosten für die laufende Verwaltung Ihrer Immobilie sowie viele Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sind in der Regel absetzbar. Eine geordnete Verwaltung liefert Ihnen dafür die passenden Nachweise.

Instandhaltung und Reparaturen

Ausgaben für Erhaltung und Reparaturen können steuerlich berücksichtigt werden. Je nach Art der Arbeiten unterscheidet das Steuerrecht, ob der Aufwand sofort oder verteilt geltend gemacht wird. Diese Abgrenzung sollte im Einzelfall geprüft werden.

Finanzierung

Zinsen aus einem Kredit, der für die vermietete Immobilie aufgenommen wurde, zählen üblicherweise zu den absetzbaren Kosten. Die Tilgung selbst ist davon zu unterscheiden.

Abschreibung

Ein Teil der Gebäudekosten wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Das ist ein dauerhafter Posten, der den steuerlichen Überschuss jedes Jahr mindert.

Wer alle zulässigen Kosten sauber erfasst, zahlt am Ende nur auf das, was wirklich Ertrag ist.

So behalten Sie den Überblick

Legen Sie für jede vermietete Immobilie eine eigene Ablage an und erfassen Sie Belege möglichst sofort. Trennen Sie Erhaltung von Verbesserung, weil das Steuerrecht beide unterschiedlich behandelt. Halten Sie fest, welche Zahlungen zur Finanzierung gehören und welche zur reinen Tilgung. Diese Ordnung spart am Jahresende Zeit und verhindert, dass absetzbare Posten verloren gehen. Als Verwaltung übernehmen wir genau diese strukturierte Erfassung für Sie und liefern eine nachvollziehbare Jahresabrechnung, die Ihr Steuerberater direkt weiterverwenden kann. So nutzen Sie alle zulässigen Absetzmöglichkeiten, ohne selbst den Überblick behalten zu müssen.

Worauf Sie achten sollten

Sammeln Sie Belege laufend, nicht erst zum Jahresende. Trennen Sie klar zwischen privaten und vermietungsbezogenen Ausgaben. Die konkrete Zuordnung und die Frage, was sofort oder verteilt absetzbar ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Wie sich der Überschuss überhaupt ergibt, erklärt Wie werden Mieteinnahmen versteuert?. Als Verwaltung liefern wir Ihnen strukturierte Abrechnungen, damit keine absetzbare Position untergeht. Vereinbaren Sie ein Gespräch, dann zeigen wir Ihnen, wie wir Ihre Vermietung entlasten.