Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent vom Kaufpreis, dazu kommt die Grundbucheintragung mit 1,1 Prozent.

Wie hoch die Grunderwerbsteuer ist

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Österreich grundsätzlich 3,5 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise des Grundstückswerts. Sie fällt bei jedem entgeltlichen Erwerb einer Immobilie an und ist eine der größten einzelnen Nebenkosten beim Kauf.

Was dazukommt

Zur Grunderwerbsteuer selbst kommt die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch mit 1,1 Prozent. Beide zusammen ergeben also rund 4,6 Prozent, die unabhängig vom Verhandlungsgeschick immer anfallen. Eine Übersicht aller Nebenkosten finden Sie im Beitrag zu den Kaufnebenkosten.

Besonderheiten bei Familie und Schenkung

Bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie, etwa Schenkung oder Erbschaft, gelten abweichende Regeln und ein gestaffelter Tarif auf Basis des Grundstückswerts. Hier kann die Steuer deutlich niedriger ausfallen. Welche Variante in Ihrem Fall gilt, sollte fachlich geprüft werden.

Wer die Steuer abführt

In der Praxis wird die Grunderwerbsteuer über den Vertragserrichter, also Notar oder Anwalt, im Zuge der Kaufabwicklung berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Sie als Käufer müssen sich darum nicht selbst kümmern, sollten den Betrag aber als Eigenkapital bereithalten.

Aktuelle Rechtslage prüfen

Die genannten Sätze entsprechen der aktuellen Rechtslage. Steuervorgaben können sich ändern, und im Detail gibt es Ausnahmen. Für Ihren konkreten Fall klären wir gemeinsam mit dem Vertragserrichter die genaue Höhe, bevor Sie unterschreiben.

Worauf sich die Steuer berechnet

Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis, mindestens aber der sogenannte Grundstükswert. Bei Käufen zu einem auffällig niedrigen Preis prüft das Finanzamt, ob der tatsächliche Wert höher liegt. Für Sie als Käufer bedeutet das, dass eine realistische und nachvollziehbare Preisbildung auch vor steuerlichen Rückfragen schützt. Wir achten gemeinsam mit dem Vertragserrichter darauf, dass die Bemessungsgrundlage korrekt angesetzt ist und keine Nachforderungen drohen.

Wir behalten den Überblick

Wir begleiten Sie durch die gesamte Kaufabwicklung und sorgen dafür, dass alle Steuern und Gebühren korrekt berücksichtigt sind. Wie ein Kauf insgesamt abläuft, lesen Sie im Beitrag dazu. Sprechen Sie uns an, wir beantworten Ihre Fragen rund um den Kauf.

Im Zweifel klären wir die genaue Höhe immer vorab mit dem Vertragserrichter, damit Sie sicher kalkulieren können.